2. Mose 22:14 Elberfelder 1871 (ELB71)

Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;

2. Mose 22

2. Mose 22:12-24