2. Mose 21:19 Elberfelder 1871 (ELB71)

wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen.

2. Mose 21

2. Mose 21:16-28