1. Korinther 7:10-21 Albrecht NT und Psalmen (GANTP)

10. Den Verheirateten gebietet der Herr, nicht ich allein: Die Frau soll sich von ihrem Mann nicht trennen.

11. - Tut sie es doch, so soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Mann wieder aussöhnen. — Und der Mann soll die Frau nicht entlassen.

12. Den anderen Ehepaaren sage ich, nicht der Herr: Hat ein (christlicher) Bruder eine ungläubige Frau, und sie ist damit einverstanden, mit ihm zusammenzuleben, so soll er sie nicht entlassen.

13. Ferner: hat eine (christliche) Frau einen ungläubigen Mann, und er ist damit einverstanden, mit ihr zusammenzuleben, so soll sie ihren Mann nicht verlassen.

14. Denn der ungläubige Mann ist durch die Gemeinschaft mit seiner (christlichen) Frau geheiligt. Sonst wären ja auch eure Kinder unrein, und sie sind doch heilig.

15. Will aber der ungläubige Teil das eheliche Zusammenleben aufgeben, so mag er es tun. In solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester nicht gebunden. Gott hat euch aber berufen, um miteinander in Frieden zu leben.

16. Kannst du, Frau, denn wissen, ob du deinen Mann zum Heil führen wirst? Oder kannst du, Mann, wissen, ob du deine Frau zum Heil führen wirst?

17. Im übrigen gelte dies als allgemeine Regel: Ein jeder bleibe in dem Stand und Lebenskreis, den ihm der Herr beschieden und worin ihn Gott zum Heil berufen hat. Das ist die Verordnung, die ich in allen Gemeinden gebe.

18. Wer als Beschnittener berufen ist, der suche seine Beschneidung nicht zu verbergen. Wer als Heide berufen ist, der lasse sich nicht beschneiden.

19. Die Beschneidung hat keinen Wert und ebensowenig das Nichtbeschnittensein. Es kommt nur an auf das Halten der göttlichen Gebote.

20. Jeder bleibe also in dem Stand, worin ihn Gott zum Heil berufen hat.

21. Bist du als Leibeigener berufen: gräme dich nicht darum! Kannst du jedoch frei werden, dann benutze die Gelegenheit!

1. Korinther 7